Möchten Sie Menschein in schwierigen Lebenssituationen unterstützen, Kinder und Jugendliche förder oder in sozialen Einrichtungen tätig werden? Sie möchten sich gerne beruflich verändern? Wiedereinsteigen?
Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung erhalten Sie das Diplom zur Sozialpädagogin / zum Sozialpädagogen und zur Hortpädagogin/ zum Hortpädagogen. Dieses Diplom des Kollegs für Sozialpädagogik ist öffentlich-rechtlich anerkannt und berechtigt Sie zu uneingeschränkten Tätigkeiten als Sozialpädagogin, als Sozialpädagoge.
Wo arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen?
Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen werden für die Arbeit in sozialpädagogischen Handlungsfeldern ausgebildet, um dort Erziehungs-, Entwicklungs- und Integrationsaufgaben wahrnehmen zu können:
Im Kolleg gelten die steirischen Ferienzeiten für Sommerferien, Weihnachtsferien, Semesterferien, Osterferien sowie die schulautonomen Tage.
Der Besuch des Kollegs für Sozialpädagogik ist kostenlos (Bundesschule). Kostenbeiträge sind für Bücher und Arbeitsmittel zu leisten. Weitere Kosten entstehen durch die Teilnahme an Schulveranstaltungen und für die Anschaffung einer Gitarre.
Während der Unterrichtszeiten am Kolleg gibt es eine Anwesenheitspflicht für die Studierenden. Sollten Sie wegen Krankheit oder aus beruflichen Gründen Unterrichtseinheiten versäumen, so ist dies nur in begrenztem Rahmen möglich – hierfür gibt es die Möglichkeit, Ersatzleistungen zu erbringen.
Neben der Anwesenheit im Unterricht müssen Sie auch mit Selbststudienzeit rechnen. Darunter fallen etwa das Lesen von Literatur, das Schreiben von Arbeiten, sowie die Vorbereitungen auf schriftliche und mündliche Prüfungen.
Das Kolleg ist von seiner Organisationsform her eine Schule – entsprechend erhalten Sie zu Semesterende auch ein Zeugnis. Ihre Leistungen werden in jedem Fach beurteilt, wobei unterschiedliche Leistungsgrundlagen herangezogen werden (Mitarbeit während des Unterrichts, Prüfungen, schriftliche Arbeiten, Präsentationen …).
Sollten Sie die Ausbildung unterbrechen (z.B. Schwangerschaft), so können Sie diese in einer der folgenden Kollegklassen weiterführen.
Der Unterrichtsgegenstand „Sozialpädagogische Praxis“ stellt mit 4 Wochenstunden pro Semester eines der Kernstücke der Ausbildung zur Sozialpädagogin, zum Sozialpädagogen dar. Diese Wochenstunden werden durch insgesamt 8 Block-Praxiswochen zu vorgegebenen Terminen, sowie durch 2 Wochen Ferialpraxis ergänzt.
Praktikumsstellen werden ab dem 4. Semester von den Studierenden selbst gesucht. Unterstützend bieten wir eine Liste mit Sozialeinrichtungen an, in denen Studierende und Absolventinnen und Absolventen bereits Praktika absolviert haben. Unsere Studierenden erhalten erfahrungsgemäß bereits ab dem 1. Semester Jobangebote von den diversen Praktikumsstellen.
Im Praxisunterricht werden die eigenen Praktikumserfahrungen im Praxisunterricht durch die Lehrenden begleitet und reflektiert.
Berufliche Erfahrungen im Sozialbereich vor- und während der Ausbildung können fallweise für den Praxisbereich angerechnet werden. Die genaue Abklärung der Anrechnungsmöglichkeiten erfolgt nach Ausbildungsbeginn mit der Lehrgangsleitung und den Praxislehrern.
· Pädagogik
· Inklusive Pädagogik
· Didaktik
· Praxis der Sozialpädagogik
· Kommunikation
· Recht
· Lernbegleitung
· Wissenschaftliches Arbeiten
· Gesundheit und Ernährung
Musisch-kreative und sportliche Bildung
· Bildnerische Erziehung
· Werkerziehung
· Textiles Gestalten
· Musikerziehung
· Rhythmisch-musikalische Erziehung
· Instrumentalunterricht Gitarre (keine Vorkenntnisse nötig)
· Bewegung und Sport
Ergänzend bieten wir Supervision (Coaching) und je einen Schwerpunkt in Freizeit- und Erlebnispädagogik und Traumapädagogik an.
Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss im 6. Semester werden Sie zur Diplomprüfung zugelassen. Die Diplomprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Diplomarbeit:
Die Diplomarbeit hat einen Umfang von ca. 22 – 25 Seiten. Sie beschäftigen sich dabei wissenschaftlich mit einem selbstgewählten Thema der Sozialpädagogik. Die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens sind einzuhalten und werden in der Blockveranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ vermittelt. Sie werden beim Verfassen Ihrer Arbeit von Diplomarbeitsbetreuerinnen und -betreuern begleitet. Im Rahmen der mündlichen Diplomprüfungen präsentieren Sie Ihre Diplomarbeit und erörtern Ihre Ergebnisse in einer Fachdiskussion.
Klausur
Die schriftliche Klausur in Pädagogik oder Didaktik besteht aus zwei Aufgabenstellungen. Die Inhalte beziehen sich auf die vermittelten Lehrinhalte der Ausbildung.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Diplomprüfung besteht aus dem Fachkolloquium (Pädagogik oder Didaktik) und einem von Ihnen gewählten Wahlfach und wird vor einer Prüfungskommission abgelegt. Die mündliche Prüfung bildet den Abschluss Ihrer Ausbildung.
Abschlussdiplom
Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung erhalten Sie das Diplom zur Sozialpädagogin / zum Sozialpädagogen und zur Hortpädagogin/ zum Hortpädagogen. Dieses Diplom des Kollegs für Sozialpädagogik ist öffentlich-rechtlich anerkannt und berechtigt Sie zu uneingeschränkten Tätigkeiten als Sozialpädagogin, als Sozialpädagoge.
Der Umfang der Ausbildung beträgt 3000 Stunden, was 120 ECTS entspricht.
Im Bezirk Liezen gibt es derzeit einen Mangel an ausgebildeten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen – die beruflichen Aussichten sind also ausgezeichnet!
Neben der Matura oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bildet die EIGUNGSPRÜFUNG eine Aufnahmevoraussetzung.
EIGNUNGSPRÜFUNG
· Nächster Termin: 4. April 2024
· Dauer: 8.00 – ca. 14.00 Uhr
Musikalische Bildbarkeit:
Überprüfung der Stimme sowie des Gehörs und des Rhythmusgefühls; gefordert wird das Erfassen rhythmischer Phrasen; das Wiedererkennen von Tönen, Vorkenntnisse auf einem Instrument sind nicht erforderlich.
Schöpferisches Gestalten:
Herstellen einer praktischen Arbeit im Bereich der Werkerziehung (Werkstück) und einer weiteren im Bereich der Bildnerischen Erziehung (Bildgestaltung).
Körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit:
Hindernisparcours, Geschicklichkeitsübung, 10 min. Dauerlauf
Kontakt und Kommunikationsfähigkeit:
Gespräch über Einstellung zum Berufsfeld, Motivation, Einblick in die soziale Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
Über die Aufnahme entscheidet die Eignungsprüfungskommission unter dem Vorsitz der Bereichsleiterin. Das Ergebnis der Eignungsprüfung (bestanden/nicht bestanden; Aufnahme; Warteliste) wird im Laufe der Woche nach der Eignungsprüfung schriftlich mitgeteilt.
Die Reifeprüfung kann auch durch die STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG ersetzt werden.
Mindestalter bei der letzten Teilprüfung 22 Jahre, wenn eine dreijährige Berufsbildung vorliegt. Mindestalter 20 Jahre, wenn eine vierjährige Berufsbildung vorliegt.
Folgende Prüfungen sind vorgesehen:
· Deutsch (Prüfungsart: schriftlich, Prüferin: Fr. Mag. Kathrin Jahn)
· Englisch (Prüfungsart: schriftlich & mündlich, Prüferin: Fr. Mag. Kathrin Jahn)
· Mathematik (Prüfungsart: schriftlich & mündlich, Prüfer: Hr. Mag. Michael Milinovic)
· Biologie und Umweltkunde (Prüfungsart: mündlich, Prüfer: Hr. Mag. Dr. Christoph Friedrich)
· sowie ein Wahlfach zw. Geographie und Wirtschaftskunde oder Bildnerische Erziehung (Prüfungsart: mündlich, Prüferin: Fr. Anna Schmid, BEd.)
Die Vorbereitungen zur SBP können u.a. beim BFI, WIFI, anderen Institutionen oder im Selbststudium gemacht werden, die Prüfung kann am Kolleg für Sozialpädagogik abgelegt werden. Letztere ermöglicht aber ausschließlich den Zugang zum Kolleg für Sozialpädagogik Liezen.
Dauer:
Im Idealfall und je nach Vorkenntnissen kann die SBP innerhalb eines Jahres, d. h. in 2 Semestern, abgelegt werden
Informationen zur SBP:
Geeignet für alle, die einen Berufsabschluss durch eine Lehre oder eine berufsbildende Schule haben.
Mindestalter: Die 1. Teilprüfung kann frühestens mit 17, die letzte frühestens mit 19 Jahren abgelegt werden.
Die Vorbereitungen können u.a. beim „Bildungsverein Ennstal“ abgelegt werden.