BE A PART OF US!

Sie suchen eine vielseitige Ausbildung für ein breites Berufsfeld mit sozialem Engagement?

Sie würden gerne im Sozialbereich tätig werden und mit Kindern ab 5 Jahren, Jugendlichen, behinderten Menschen oder Familien arbeiten?

Sie möchten sich gerne beruflich verändern? Wiedereinsteigen?

Dann sind Sie bei uns richtig:

AUSBILDUNG ZUR SOZIALPÄDAGOGIN / SOZIALPÄDAGOGEN

Das Kolleg für Sozialpädagogik ist ein 6-semestriger berufsbegleitender Lehrgang:

  • Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung erhalten Sie das Diplom zur Sozialpädagogin / zum Sozialpädagogen und zur Hortpädagogin/ zum Hortpädagogen. Dieses Diplom des Kollegs für Sozialpädagogik ist öffentlich-rechtlich anerkannt und berechtigt Sie zu uneingeschränkten Tätigkeiten als Sozialpädagogin, als Sozialpädagoge.

  • Wo arbeiten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen? 
    Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen werden für die Arbeit in sozialpädagogischen Handlungsfeldern ausgebildet, um dort Erziehungs-, Entwicklungs- und Integrationsaufgaben wahrnehmen zu können:

    • Einrichtungen der schulischen Nachmittagsbetreuung, Horte
    • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe z.B. sozialpädagogische Wohngemeinschaften, Krisenunterbringung
    • Internate
    • Einrichtungen der Inklusionspädagogik z.B. Behindertenwerkstätten
    • Beratung und Begleitung von Familien
    • Unterstützung von Menschen in besonderen Lebenslagen
    • Jugendzentren
    • Schul-Sozialpädagogik

Organisation:

Geblockter Unterricht, zusätzliche Unterrichtsinhalte sind im Selbststudium zu bearbeiten.

ein halber und ein ganzer Unterrichtstag je Woche

Freitag: 14.20 – 20.55 Uhr und Samstag 07.40 – 17.05 Uhr

Studiendauer: 6 Semester

Schulfreie Zeiten:

Im Kolleg gelten die steirischen Ferienzeiten für Sommerferien, Weihnachtsferien, Semesterferien, Osterferien sowie die schulautonomen Tage.

Kosten:

Der Besuch des Kollegs für Sozialpädagogik ist kostenlos (Bundesschule). Kostenbeiträge sind für Bücher und Arbeitsmittel zu leisten. Weitere Kosten entstehen durch die Teilnahme an Schulveranstaltungen und für die Anschaffung einer Gitarre.

Anwesenheitspflicht und Fehlzeitenregelung:

Während der Unterrichtszeiten am Kolleg gibt es eine Anwesenheitspflicht für die Studierenden. Sollten Sie wegen Krankheit oder aus beruflichen Gründen Unterrichtseinheiten versäumen, so ist dies nur in begrenztem Rahmen möglich – hierfür gibt es die Möglichkeit, Ersatzleistungen zu erbringen.

Selbststudienzeiten:

Neben der Anwesenheit im Unterricht müssen Sie auch mit Selbststudienzeit rechnen. Darunter fallen etwa das Lesen von Literatur, das Schreiben von Arbeiten, sowie die Vorbereitungen auf schriftliche und mündliche Prüfungen.

Prüfungen:

Das Kolleg ist von seiner Organisationsform her eine Schule – entsprechend erhalten Sie zu Semesterende auch ein Zeugnis. Ihre Leistungen werden in jedem Fach beurteilt, wobei unterschiedliche Leistungsgrundlagen herangezogen werden (Mitarbeit während des Unterrichts, Prüfungen, schriftliche Arbeiten, Präsentationen …).

Unterbrechung / Ausbildungsabbruch:

Sollten Sie die Ausbildung unterbrechen (z.B. Schwangerschaft), so können Sie diese in einer der folgenden Kollegklassen weiterführen.

Praktika:

Der Unterrichtsgegenstand „Sozialpädagogische Praxis“ stellt mit 4 Wochenstunden pro Semester eines der Kernstücke der Ausbildung zur Sozialpädagogin, zum Sozialpädagogen dar. Diese Wochenstunden werden durch insgesamt 8 Block-Praxiswochen zu vorgegebenen Terminen, sowie durch 2 Wochen Ferialpraxis ergänzt.

Praktikumsstellen werden ab dem 4. Semester von den Studierenden selbst gesucht. Unterstützend bieten wir eine Liste mit Sozialeinrichtungen an, in denen Studierende und Absolventinnen und Absolventen bereits Praktika absolviert haben. Unsere Studierenden erhalten erfahrungsgemäß bereits ab dem 1. Semester Jobangebote von den diversen Praktikumsstellen.

Im Praxisunterricht werden die eigenen Praktikumserfahrungen im Praxisunterricht durch die Lehrenden begleitet und reflektiert.

Anrechnungen:

Berufliche Erfahrungen im Sozialbereich vor- und während der Ausbildung können fallweise für den Praxisbereich angerechnet werden. Die genaue Abklärung der Anrechnungsmöglichkeiten erfolgt nach Ausbildungsbeginn mit der Lehrgangsleitung und den Praxislehrern.

Unterrichtsgegenstände:

· Pädagogik

· Inklusive Pädagogik

· Didaktik

· Praxis der Sozialpädagogik

· Kommunikation

· Recht

· Lernbegleitung

· Wissenschaftliches Arbeiten

· Gesundheit und Ernährung

Musisch-kreative und sportliche Bildung

· Bildnerische Erziehung

· Werkerziehung

· Textiles Gestalten

· Musikerziehung

· Rhythmisch-musikalische Erziehung

· Instrumentalunterricht Gitarre (keine Vorkenntnisse nötig)

· Bewegung und Sport

Ergänzend bieten wir Supervision (Coaching) und je einen Schwerpunkt in Freizeit- und Erlebnispädagogik und Traumapädagogik an.

Der Ausbildungsabschluss

Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss im 6. Semester werden Sie zur Diplomprüfung zugelassen. Die Diplomprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Diplomarbeit:

Die Diplomarbeit hat einen Umfang von ca. 22 – 25 Seiten. Sie beschäftigen sich dabei wissenschaftlich mit einem selbstgewählten Thema der Sozialpädagogik. Die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens sind einzuhalten und werden in der Blockveranstaltung „Wissenschaftliches Arbeiten“ vermittelt. Sie werden beim Verfassen Ihrer Arbeit von Diplomarbeitsbetreuerinnen und -betreuern begleitet. Im Rahmen der mündlichen Diplomprüfungen präsentieren Sie Ihre Diplomarbeit und erörtern Ihre Ergebnisse in einer Fachdiskussion.

Klausur

Die schriftliche Klausur in Pädagogik oder Didaktik besteht aus zwei Aufgabenstellungen. Die Inhalte beziehen sich auf die vermittelten Lehrinhalte der Ausbildung.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Diplomprüfung besteht aus dem Fachkolloquium (Pädagogik oder Didaktik) und einem von Ihnen gewählten Wahlfach und wird vor einer Prüfungskommission abgelegt. Die mündliche Prüfung bildet den Abschluss Ihrer Ausbildung.

Abschlussdiplom

Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung erhalten Sie das Diplom zur Sozialpädagogin / zum Sozialpädagogen und zur Hortpädagogin/ zum Hortpädagogen. Dieses Diplom des Kollegs für Sozialpädagogik ist öffentlich-rechtlich anerkannt und berechtigt Sie zu uneingeschränkten Tätigkeiten als Sozialpädagogin, als Sozialpädagoge.

Der Umfang der Ausbildung beträgt 3000 Stunden, was 120 ECTS entspricht.

DIE BERUFLICHEN AUSSICHTEN

Im Bezirk Liezen gibt es derzeit einen Mangel an ausgebildeten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen – die beruflichen Aussichten sind also ausgezeichnet!

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUFNAHME

Neben der Matura oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bildet die EIGUNGSPRÜFUNG eine Aufnahmevoraussetzung.

EIGNUNGSPRÜFUNG

· Nächster Termin: Juli 2024

· Dauer: 8.00 – ca. 14.00 Uhr

Inhalte der Eignungsprüfung:

Musikalische Bildbarkeit:

Überprüfung der Stimme sowie des Gehörs und des Rhythmusgefühls; gefordert wird das Erfassen rhythmischer Phrasen; das Wiedererkennen von Tönen, Vorkenntnisse auf einem Instrument sind nicht erforderlich.

Schöpferisches Gestalten:

Herstellen einer praktischen Arbeit im Bereich der Werkerziehung (Werkstück) und einer weiteren im Bereich der Bildnerischen Erziehung (Bildgestaltung).

Körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit:

Hindernisparcours, Geschicklichkeitsübung, 10 min. Dauerlauf

Kontakt und Kommunikationsfähigkeit:

Gespräch über Einstellung zum Berufsfeld, Motivation, Einblick in die soziale Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit

Aufnahme:

Über die Aufnahme entscheidet die Eignungsprüfungskommission unter dem Vorsitz der Bereichsleiterin. Das Ergebnis der Eignungsprüfung (bestanden/nicht bestanden; Aufnahme; Warteliste) wird im Laufe der Woche nach der Eignungsprüfung schriftlich mitgeteilt.

STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG - SBP

Die Reifeprüfung kann auch durch die STUDIENBERECHTIGUNGSPRÜFUNG ersetzt werden.

Mindestalter bei der letzten Teilprüfung 22 Jahre, wenn eine dreijährige Berufsbildung vorliegt. Mindestalter 20 Jahre, wenn eine vierjährige Berufsbildung vorliegt.

Folgende Prüfungen sind vorgesehen:

· Aufsatz (Prüfungsart: schriftlich)

· Englisch (Prüfungsart: schriftlich und mündlich)

· Mathematik (Prüfungsart: schriftlich und mündlich)

· Biologie und Umweltkunde (Prüfungsart: mündlich)

· sowie ein Wahlfach am Kolleg (Prüfungsart: schriftlich und mündlich)

Die Vorbereitungen zur SBP können u.a. beim BFI, WIFI, anderen Institutionen oder im Selbststudium gemacht werden, die Prüfung kann am Kolleg für Sozialpädagogik abgelegt werden. Letztere ermöglicht aber ausschließlich den Zugang zum Kolleg für Sozialpädagogik Liezen.

Dauer:

Im Idealfall und je nach Vorkenntnissen kann die SBP innerhalb eines Jahres, d. h. in 2 Semestern, abgelegt werden

Informationen zur SBP: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

BERUFSREIFEPRÜFUNG:

Geeignet für alle, die einen Berufsabschluss durch eine Lehre oder eine berufsbildende Schule haben.

Mindestalter: Die 1. Teilprüfung kann frühestens mit 17, die letzte frühestens mit 19 Jahren abgelegt werden.

Die Vorbereitungen können u.a. beim „Bildungsverein Ennstal“ abgelegt werden.

VOR-ANMELDUNG

Bitte füllen Sie diese Anmeldung vollständig und korrekt aus und klicken Sie anschließend auf „Absenden“. Durch das Absenden der Anmeldung stimmen Sie zu, dass die von Ihnen eingegebenen Daten bei uns gespeichert und weiterverarbeitet werden. Außerdem stimmen Sie zu, dass wir Sie betreffend der Anmeldung per E-Mail bzw. telefonisch kontaktieren dürfen.

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Zur Studienberechtigungsprüfung angemeldet? Wo? *
Matura wird im Schuljahr 2024/25 abgelegt? *
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